Fragen ohne Fragezeichen …

Fragen sind vielfältig. Und es gibt auch Fragen, die gar keine Fragen sind! Zumindest nicht im grammatischen Sinne 😉

Aber schauen wir uns zuerst einmal die normalen Fragesätze an. Hier gibt es im Wesentlichen 2 Hauptkategorien: Wortfragen und Entscheidungsfragen.

Wortfragen

Wortfragen beginnen immer mit einem Fragewort. Im Deutschen beginnen Fragewörter mit „W“, daher nennt man sie auch W-Wörter und spricht von W-Fragen. Auf solche Wortfragen antwortet man mit dem Wort (oder einer Phrase), nach dem gefragt wurde – oder natürlich auch mit einem ganzen, erklärenden Satz.

Wann machst du Urlaub? – Im Juni.

Mit wem fährst du dahin? – Mit meiner Freundin.

Wo kann man das umbuchen? – Am besten da, wo du es gebucht hast.

Wie soll das gehen? – Du rufst da an und fragst, ob …

Im zweiten Beispielsatz steht vor dem W-Wort eine Präposition („mit“) – das ist okay, sie gehört in diesem Satz sozusagen mit zum W-Wort (sie gibt an, wie das W-Wort gemeint ist).

Entscheidungsfragen

Auf Entscheidungsfragen kann man nur mit Ja oder Nein antworten. – Okay, wenn das Ganze etwas komplizierter ist, kann man auch mit einer längeren Erklärung antworten. Aber grammatisch wird nur ein Ja oder Nein erwartet. Deshalb nennt man diese Art von Fragesätzen auch Entscheidungs- oder Ja-Nein-Fragen.

Man erkennt sie daran, dass ganz am Anfang das finite Verb steht (was ein finites Verb ist, wird im Beitrag „als“, „wie“ und das Komma genauer erklärt).

Machst du dieses Jahr Urlaub?

Fährt er mit seiner Freundin dahin?

Kann man das noch umbuchen?

Soll ich das etwa selbst machen?

Man kann Entscheidungsfragen allerdings auch anders stellen. Nämlich indem die Frage wie ein normaler Aussagesatz gebildet wird.

Bei einem normalen Aussagesatz steht das finite Verb an 2. Stelle im Satz, davor steht meistens das Subjekt (das auch aus mehreren Wörter bestehen kann, z. B. „die Maus“ oder „das blaue Fahrrad“ – gemeint ist das, worüber in dem Satz gesprochen wird).

Wenn es sich um eine Frage handelt, geht beim Sprechen die Stimme am Ende nach oben, wenn es sich um eine Aussage handelt, geht die Stimme nach unten. Beim Schreiben setzen wir zur Unterscheidung ein Fragezeichen oder einen Punkt:

Du machst dieses Jahr Urlaub? – Du machst dieses Jahr Urlaub.

Er fährt mit seiner Freundin dahin? – Er fährt mit seiner Freundin dahin.

Den Urlaub kann man doch noch umbuchen? – Den Urlaub kann man noch umbuchen.

Das alles soll ich selbst machen? – Das alles soll ich selbst machen.

Soweit sollte alles klar sein.

Doch nun kommen wir zu den Fragen, die grammatisch gesehen keine Fragesätze sind 🙂

Aussagesätze mit Fragen

Hierbei handelt es sich um sogenannte Satzgefüge, das sind Sätze, die aus einem Haupt- und einem Nebensatz bestehen.

Die inhaltliche Frage ist in dieser Art von Sätzen im Nebensatz formuliert, der Hauptsatz jedoch ist ein ganz normaler Aussagesatz (mit dem finiten Verb an 2. Stelle, hier in Blau):

Ich frage mich, wann du Urlaub machst.

Ich habe ihn gefragt, mit wem er dahin fährt.

Die Frage ist, wo man das umbuchen kann.

Es stellt sich die Frage, wie das gehen soll.

Die Fragewörter, die in einem einzelnen Satz eine W-Frage einleiten würden, werden hier zu einem Bindewort (orange), das den Nebensatz einleitet und ihn mit dem Hauptsatz verbindet.

Ob der gesamte Satz ein Frage- oder ein Aussagesatz ist, hängt immer vom Hausptsatz ab. Wenn der Hauptsatz also eine Aussage ist, dann ist der ganze Satz eine Aussage – auch dann, wenn es in diesem ganzen Satz inhaltlich um eine Frage geht. Hier wird also kein Fragezeichen gesetzt.

Es gibt natürlich auch Satzgefüge, bei denen sowohl Haupt- als auch Nebensatz eine Frage bilden:

Weißt du schon, wann du Urlaub machst?

Hat er sich schon entschieden, mit wem er Urlaub macht?

Wie kann sie herausfinden, wo man das umbuchen kann?

Warum wissen wir nicht, wie das geht?

Hier erkennen wir an den blauen Frage-Einleitungs-Wörtern (W-Wort oder finites Verb), dass es sich auch bei dem Hauptsatz um eine Frage handelt. Daher gehört hier auf jeden Fall wieder ein Fragezeichen ans Ende 🙂


© Petra Jecker, Foto: pixabay

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4 Gedanken zu “Fragen ohne Fragezeichen …

  1. Ihre Erklärungen verstehe ich sehr gut, aber wenn ein Verfasser sich selber W-Fragen aufwirft, müssen da dann auch Fragezeichen stehen? Z. B. … keine Verantwortung oder Rechenschaft able-gen. Warum eigentlich? Was waren die Gründe dafür? Warum konnten und wollten manche Leute, auch solche, die im Grunde nichts zu verbergen hatten, sich nicht ihrer Vergangenheit stellen? Sie würde das nie verstehen. Kam ihnen die Erinnerung einfach ungelegen? War sie ihnen peinlich? Hatten sie ganz einfach Angst davor? Spürten sie nicht, dass ihnen so auch ein ganzes Stück ihres Lebens verlorenging? Hat es damit zu tun, dass man oft und gern schlechte Dinge vergisst oder Situationen, in denen man versagt hat oder schuldig wurde?

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    • Ja, auf jeden Fall! Es kommt hier nicht darauf an, wer die Fragen wem stellt, sondern ob sie grammatisch gesehen als Frage formuliert sind. Und das ist in Ihrem Textbeispiel ganz eindeutig der Fall.

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    • Liebe Frau Böckmann,
      bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, ich musste aus gesundheitlichen Gründen eine Weile kürzertreten.
      Die Überschrift ist keine Frage, sondern eine Verkürzung, was bei Überschriften häufig vorkommt. Im Grunde heißt es: „Der Grund, warum die BAföG-Reform …“ bzw. „Dies ist der Grund, warum …“
      Wenn es eine W-Frage wäre, dann müsste das finite Verb („ermöglicht“) vorne an zweiter Stelle stehen: „Warum ermöglicht die BAföG-Reform keine dauerhalften Stellen?“
      Die Überschrift in dem Artikel ist also ohne Fragezeichen richtig.

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